Klimaklagen - Die Verfassungsbeschwerde als Klimaretter?
Der Meeresspiegel steigt, extreme Wetterereignisse häufen sich. Phänomene wie Hitzewellen, Trockenheit, Dürren und Waldbrände sind schon heute auf den fortschreitenden Klimawandel zurückzuführen. Die Lage ist ernst (1).
Als Reaktion auf die schon jetzt missliche Lage initiierte Greta Thunberg die globale „Fridays for Future“-Bewegung. Tausende von Menschen schlossen sich ihr an, zogen auf die Straßen und lenkten die Aufmerksamkeit gesamtgesellschaftlich auf das Thema Klimaschutz. Der Kampf gegen den Klimawandel wird gewiss eines der größten Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert sein.
Kürzlich legten unter anderem die Vertreter:innen der „Fridays for Furure“-Bewegung mit Unterstützung verschiedener Umweltorganisationen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Am 29. April 2021 verpflichtete eben jenes nun erstmalig den Staat, den durch Art. 20a GG garantierten „Schutz der natürlichen Lebensgrundlage“ auch über 2030 hinaus zu gewährleisten. Die Bundesregierung muss bis Ende 2022 konkrete Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen nach 2030 setzen (2). Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stellt insofern ein Novum dar. Zuvor scheiterten gleich gelagerte Verfassungsbeschwerden allesamt an ihrer Zulässigkeit (3).
„Klimaschutz ist nicht nice-to-have, Klimaschutz ist unser Grundrecht. Jetzt kämpfen wir weiter, für eine 1,5 Grad Politik, die unsere zukünftigen Freiheiten schützt, statt sie zu gefährden.” So lautete der begeisterte Tweet der deutschen Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer in Reaktion auf den neuen Beschluss.
Doch welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konkret? Inwieweit sind die selbst gesetzten Klimaziele der Bundesregierung juristisch einklagbar und inwieweit muss sie sich selbst an ihre eigenen Klimaziele halten? Ist die Verfassungsbeschwerde dabei ausreichendes Instrument zur Erreichung der Klimaziele und einem damit verbundenen effektiven Klimaschutz? Diesen und vielen weiteren spannende Fragen wollen wir in einer Diskussionsrunde am 16. November 2021 mit unseren Referent:innen nachgehen.
(1) Zur Richtigkeit der „wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Erderwärmung“:
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/podcast/klimawandel-klimaleugner-101.html
(2) Pressemitteilung Nr. 31/2021 des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
(3) Unzulässigkeit der Klage dreier Bio-Bauern aufgrund mangelnder unmittelbarer Betroffenheit:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-berlin-10-k-412-18-klima-klage-umweltschutz-bauern-greenpeace-bundesregierung/
• Prof. Dr. Christian Calliess
"Klimaschutz und unsere Freiheit: Überlegungen im Lichte des Klimabeschlusses des BVerfG"
FU Berlin
• Prof. Dr. Hermann Ott
"Der BVerfG-Beschluss vom 24.03.2021 zum Klimaschutzgesetz – Konsequenzen für Kommunen?"
Leiter des Deutschlandbüros der Umweltrechtsorganisation ClientEarth
• Prof. Dr. Claus Pegatzky
"Wokeness im Verfassungsrecht – Anmerkungen zum Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts"
Wirtschaftskanzlei Greenfort, GGS Heilbronn
• Prof. Dr. Nora Markard (Moderation)
WWU Münster