„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – das legt Art. 3 Abs. 1 unserer Verfassung fest. Doch entspricht die Realität diesem Grundsatz oder sind wir faktisch noch weit vom demokratischen Ideal der Gleichheit entfernt?
Eines ist klar: Ungleiche Verhältnisse und Diskriminierung prägen unsere Gesellschaft. Die Schere zwischen arm und reich wird immer größer, die soziale Ungleichheit steigt. Dieser Umstand ist keine rein monetäre Frage, denn sozioökonomische Faktoren wirken sich u.a. maßgeblich auf Bildungs- und Aufstiegschancen aus. Es bleibt jedoch nicht bei der Beeinflussung individueller Lebensrealitäten. In der zunehmenden Spaltung liegt außerdem eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz gegenüber unserer Demokratie.
Hinzu kommen weitere ungleichheitsbegründende Faktoren wie das Geschlecht und die ethnische Herkunft. Wie genau steht es um die in Art. 3 Abs. 2 GG kodifizierte Gleichstellung von Männern und Frauen? Inwiefern hält sich der Staat an das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG – gerade in der Strafverfolgung, die immer wieder mit dem Vorwurf der institutionellen Diskriminierung konfrontiert wird? Und wie demokratisch ist dieser Staat letztlich, wenn sich ungleiche Verhältnisse und Diskriminierungserfahren maßgeblich auf die politische Teilhabe auswirken? Wie repräsentativ ist der in Wahlen ausgedrückte „Volkswille“ wirklich?
In diesem Themenkreis wollen wir zusammen mit unseren Referentinnen und Referenten genau diesen Fragen auf den Grund gehen, uns einzelne Ausprägungen struktureller Ungleichheit genauer ansehen und Lösungsansätze diskutieren.