Der Themenkreis „Keine unmenschliche Behandlung – ein Ideal oder Europas rechtliche Verpflichtung?“ befasst sich mit dem Umgang Europas mit den eigenen menschenrechtlichen Grundsätzen.

Zwar garantiert die Europäische Menschenrechtskonvention seit 1953 den Schutz vor unmenschlicher Behandlung, doch die Realität weist ein anderes Bild auf. Rechtswidrige Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen und Probleme in Asylverfahren offenbaren eine besorgniserregende Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität. Der Themenkreis geht der Frage nach, inwieweit die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihren rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenwürde nachkommen oder ob humanitäre Grundwerte zunehmend politischen Debatten untergeordnet werden.

Im Zentrum steht dabei die kritische Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen rechtlicher Bindung, politischer Praxis und der Wahrung der fundamentalen Menschenrechte in Europa.